"Ja, mir san mi'm Radel da"

Radfahren mit dem Hund ist ein viel diskutiertes Thema. Häufig stellt man sich die Frage: Ab wann ist es gesundheitlich unbedenklich, wie lernt der Hund ordentlich zu laufen und vieles mehr. Ein kleines 1x1 des Radfahrens mit dem Hund soll daher Aufschluss geben.

Alter des Hundes
  • gerade bei den großen Rassen sollte man nicht zu früh anfangen mit dem Hund am Rad zu fahren. Als Richtwert sollte mindestens bis zum ersten Lebensjahr gewartet werden, besser noch länger (evtl. HD Auswertung abwarten). Beginnt man zu früh, kann das u.U. Auswirkungen auf die Knochenentwicklung nehmen.) Der Hund sollte ausgewachsen sein. Evtl. kann ein Gesundheitscheck beim Tierarzt gemacht werden.
Übungen
  • mit dem Jungen Hund kann man jedoch sehr wohl spazieren gehen und dabei ein Rad schieben. So gewöhnt sich der Hund daran, dass das Zweirad, das sonst nur entgegen kommt, auch von Herrchen und Frauchen benutzt wird. Auch kurze Übungen mit dem Hund an der Leine können gemacht werden. Das schult nicht nur den Hund, sondern übt auch das Handling Hund und Rad unter Kontrolle zu haben. Mit diesen Übungen sollte jedoch erst dann begonnen werden, wenn der Hund den Begriff "Fuss" gut beherrscht. Läuft der Hund gerade Strecken gut mit, können Kurven eingebaut werden oder man kann auch mall schneller laufen.
  • Der Hund sollte am Rad beidseitig geführt werden können, damit man ihn im Straßenverkehr immer verkehrsabgewandt führen kann. Daher sollte man auch das Laufen des Hundes auf der rechten Seite üben. Bestenfalls mit einem neuen Kommando wie "Rechts" oder "Seite".
  • Bevor man mit dem Hund das eigentliche Radfahren beginnt, muss der Hund lernen, dass er nicht ins Rad läuft, wenn man selbst fährt. Einen nicht anspringt und auch nicht ständig vor dem Rad den Weg kreuzt. Dafür kann man entweder im freien Feld üben oder auf dem eigenen Garagenhof (wenn der groß genug ist). Der Hund sollte daher zunächst ohne Leine laufen und man selbst das Rad schieben. Dann kann man anfangen langsam zu fahren. Der Hund sollte dabei stets beobachtet werden. Verhält er sich ruhig, stets das Loben nicht vergessen, bellt er, springt er einen an oder ähnliches, so sollte man sofort anhalten und von Anfang an mit einem "Nein" einschreiten.
  • Klappen die ersten Versuche, kann man beginnen die Fahrtgeschwindigkeit zu erhöhen. Mit einem Tacho kann man die Laufgeschwindigkeit gut kontrollieren. Das Lauftempo liegt zwischen 10 und 14 km/h
  • Der nächste Schritt sollte nun sein, den Hund an das Laufen direkt am Rad zu gewöhnen, damit er auch im Straßenverkehr lenkbar ist. Dabei sollte im Straßenverkehr nie der Hund das Tempo vorgeben (z.B. starkes Ziehen). Auch hier ist es zu empfehlen zunächst nicht auf Straßen zu üben. Der angeleinte Hund soll dabei sowohl links als auch rechts geführt werden. ACHTUNG: Nie die Leine um den Lenker binden oder gar um den Körper. Dabei können in Notsituationen schwere Stürze passieren, bei den Hund und Mensch verletzt werden können.
  • Genau wie das ordentliche Laufen, muss das schnelle Anhalten geübt werden. Das Kommando "Halt" oder "Stop" kann hierfür verwendet werden. Nur ein Hund der zuverlässig auf Kommando anhält kann sicher im Straßenverkehr geführt werden.
  • Erweiterungskommandos können dann noch Richtungsanweisungen zum Abbiegen sein wie "Links" und "Rechts"
  • beherrscht der Hund die Kommandos gut, kann man ohne Bedenken mit dem Hund auch im Straßenverkehr fahren.
  • Grundsätzlich gilt auch beim radfahren: Der Hund soll an lockerer Leine allen Tempo- und Richtungsänderungen folgen.
Streckenlänge / Geschwindigkeit / Untergrund
  • Die Länge die der Hund am Rad laufen soll, sollte langsam gesteigert werden. Schließlich laufen wir Menschen auch nicht sofort ohne Training einen Marathon
  • Bedenken sollte man außerdem stets die Jahreszeit. Im Sommer bei 30°C muss der Hund nicht um 12.00 Uhr Mittags eine Riesenrunde drehen, egal wie gut trainiert er ist.
  • Außer im Straßenverkehr, sollte der Hund das Tempo vorgeben können. Am besten ist der leichte Trab. Auch die Möglichkeit zum Schnüffeln sollte der Hund haben.
  • Das laufen sollte nicht nur ausschließlich auf Asphalt stattfinden
Zubehör
  • Es ist u.U. sinnvoll den Hund mit einem Geschirr zu führen. Zieht der Hund doch einmal, so wird die Kraft nicht komplett auf den Hals gegeben. Zudem ist der Hund dann besser zu händeln.
  • In der dunklen Jahreszeit ist es angebracht den Hund durch Leuchtdecken und Blinkies gut sichtbar zu machen, damit Autofahrer das "Gespann" gut erkennen können
  • bei längeren Touren sollten kurz Trinkpausen für den Hund gemacht werden!
  • Der Hund sollte nicht mit einer Flexileine geführt werden, sondern an einer 1m Leine.
Das Fahrrad
  • Sollte natürlich verkehrstauglich sein, wichtig sind jedoch die Bremsen! Da man beim Fahren im Straßenverkehr den Hund an der Leine hat, kann u.U. nur mit einer Bremse gebremst werden. Daher ist eine Rücktrittbremse die beste Lösung. Hat man keine Rücktrittbremse, so sollte man entweder mit beiden Bremsen bremsen oder ansonsten die Hinterradbremse wählen, da es sonst zum ungewollten Abflug über den Lenker kommen kann!
Das Gesetz
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§28 Tiere

(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.

VWV zur Absatz I der STVO §28
2 II. Wenn Hunde auf Straßen mit mäßigem Verkehr nicht an der Leine, sondern durch Zuruf und Zeichen geführt werden, so ist das in der Regel nicht zu beanstanden.

Hundeführen vom Fahrrad aus
Ob man einen Hund vom Fahrrad aus mit sich führen darf, ist anhand der Straßenverkehrsordnung und des Tierschutzgesetzes zu beurteilen. Nach Paragraph 28 StVO ist es grundsätzlich verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus an der Leine zu führen oder etwa neben dem Fahrzeug unangeleint mitlaufen zu lassen. Lediglich vom Fahrrad aus dürfen Hunde mitgeführt werden. Dies bedeutet aber keinen Freibrief, zum Beispiel für einen Radrennfahrer, einen Dackel neben sich herlaufen zu lassen. Die Erlaubnis, Hunde am Fahrrad mitzunehmen, gilt nämlich nur für größere, schnell laufende Hunde. Aber auch hier muß das Tierschutzgesetz beachtet werden. Denn das, was dem Hund anfangs noch Vergnügen bereitet, kann auf einer längeren Strecke für den untrainierten Hund leicht zur Tierquälerei werden. Damit dürfen größere Hunde vom Fahrrad prinzipiell geführt werden. Nur wenn die Gemeinde einen Leinenzwang verbindlich vorschreibt, hat auch der Fahrrad-Hundeführer diese Regelung zu beachten.
BGH, Az.: 4 StR 518/90

Hat der Hund gelernt am Rad zu laufen, kann man viele schöne gemeinsame Radtouren unternehmen!